Orderpapier
Ein Orderpapier ist ein durch eine Erklärung (Indossament) übertragbares Wertpapier, bei dem der Aussteller die Zahlung an eine bestimmte Person leistet, die in der Urkunde benannt ist oder den das Indossament als Gläubiger bezeichnet. Geborene, also per Gesetz bestimmte Orderpapiere sind Schecks, Wechsel und Namensaktien. Gekorene Orderpapiere werden erst durch eine positive Orderklausel zu Orderpapieren. Bei einer negativen Orderklausel werden sie zu Reaktpapieren.
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