Parketthandel
Der Handel von Wertpapieren an der Präsenzbörse wird als Parketthandel bezeichnet. Parkett ist dabei die traditionelle Definition des Börsensaals. Im Gegensatz zu Computerbörsen sind im Parketthandel nur Börsenmitglieder, Makler, Händler und in gewissem Umfang geladene Besucher zugelassen.
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