Prospektpflicht

Die Prospektpflicht ist die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, dass Emittenten von Wertpapieren einen Prospekt erstellen und veröffentlichen müssen. Auch der grundsätzliche Inhalt und Aufbau des Prospekts ist teilweise gesetzlich geregelt. Ob und in welcher Form eine Prospektpflicht für ein Unternehmen beim Börsengang gilt, kann evtl. vom Börsensegment abhängen, an dem das Unternehmen gelistet werden soll. Aber nicht nur Wertpapier-Emittenten, sondern z. B. auch Initiatoren von Geschlossenen Fonds, sind verpflichtet einen Prospekt zu erstellen.

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