Rationierung
Eine Repartierung (Kürzung) von Aufträgen ist beispielsweise nötig, wenn eine Neuemission so stark überzeichnet ist, dass nicht alle Zeichnungsaufträge in vollem Umfang zugeteilt werden können. Die Aufträge müssen in diesem Fall repartiert (gekürzt) werden, mit der Folge, dass einige oder auch alle Zeichner nicht die volle Stückzahl, sondern nur einen Teil der gewünschten Aktien erhalten. Die Repartierung wird auch Rationierung genannt. Ist eine Rationierung beim Börsenhandel nötig, wird der Kurs mit dem Kurszusatz ratG (rationiert Geld) oder ratB (rationiert Brief) angegeben.
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