Spezialfonds
Als Spezialfonds bezeichnet man Fondsmodelle, die nicht auf eine möglichst weitreichende Verbreitung bauen, sondern für wenige institutionelle Anleger entwickelt werden. Nach deutschem Recht dürfen an einem Spezialfonds maximal 30 Investoren beteiligt sein. Spezialfonds unterliegen wie auch Publikumsfonds der Bundesfinanzaufsicht. Typische Investoren sind z.B. Kirchen, Stiftungen und Pensionskassen.
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