Stimmrechtsquote
Jeder Aktionär hat ein Stimmrecht, das er bei der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ausüben kann – ausgenommen sind davon natürlich die Inhaber von stimmrechtslosen Aktien. Wie groß das Gewicht des Stimmrechts eines einzelnen Aktionärs ist, gibt die Stimmrechtsquote an. Sie berechnet sich aus der Summe der Nennwerte aller von dem Anteilseigner gehaltenen Stammaktien dividiert durch das gesamte stimmberechtigte Grundkapital. Dieses wiederum ist definiert als der Anteil am Grundkapital des Unternehmens, der auf Stammaktien entfällt.
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