Überschussbeteiligung
Eine Überschussbeteiligung kann sich für die Versicherten bei einer Kranken- oder Lebensversicherung ergeben. Um den bei Vertragsabschluß geltenden Garantiezins zahlen zu können, legen der Versicherer die von den Versicherten vereinnahmten Gelder am Kapitalmarkt an. Je nach Anlageform kann der Versicherer so eine Rendite erwirtschaften, die den Garantiezins übersteigt und somit als Überschussbeteiligung an die Versicherer ausgezahlt werden kann.
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