Definition: Bürgersolaranlage

Eine Bürgersolaranlage ist eine von privaten Investoren gemeinsam betriebene Photovoltaikanlage, bei der auf einer gemeinsamen Fläche jeder Investor seine eigenen Module installiert, oder einer gemeinsamen Anlage, in die jeder der Investoren sich mit Eigenkapitalanlage einbringt.

Bürgersolaranlagen können sowohl in der Rechtsform einer GbR oder auch einer KG beziehungsweise einer Genossenschaft betrieben werden. Initiator ist dabei zumeist eine Bürgerinitiative, welcher die Beteiligungen organisiert und absichert.

Die Investoren profitieren hier vor allem von der Einspeisungsvergütung. Es handelt sich bei den Investitionen meistens nicht um reine Geldanlagen sondern vielmehr agieren die Investoren aus ethischer und ökologischer Motivation. Dennoch ist eine solche Investition auch finanziell äußerst lukrativ.

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