Definition: Genussscheine

Genussscheine können ausgegeben werden im Rahmen verschiedener Situationen – zum Beispiel zur Gründung als Gründerlohn oder bei einer Fusion zweier Unternehmen, im Rahmen von Kapitalbeschaffung oder auch als Möglichkeit der Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter.

Für den Anleger ist es eine recht einfache Möglichkeit sein Geld über Genussrechte so anzulegen, wie es für ihn Sinn macht – aufgrund der Chance des Unternehmens, die Genussrechte freizügig zu gestalten.

Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens werden Inhaber von Genussscheinen nachrangig behandelt, da zunächst die Gläubiger bedient werden.

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