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Hat man seine Wahl getroffen, so muss im nächsten Schritt die Eröffnung des neuen Depots beantragt werden. Die dazu notwendigen Unterlagen können entweder per Post angefordert oder vielfach auch bereits aus dem Internet heruntergeladen werden.

Sie sollten ebenso sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden wie alle anderen Bankunterlagen auch.

Zudem empfiehlt es sich, jeweils eine Kopie aller ausgefüllten Dokumente aufzubewahren.

Wird die Depoteröffnung bei einem Online Broker oder bei einer Direktbank beantragt, so stellt sich für den Anbieter das Problem, die tatsächliche Identität des Antragstellers festzustellen, da ein Vorlegen des Personalausweises oder Reisepasses am Bankschalter in diesem Fall nicht möglich ist.

 

 

Die genaue Feststellung der Identität des Kunden bei der Eröffnung eines neuen Wertpapierdepots ist jedoch für die Banken nach dem Geldwäschegesetz verpflichtend.

 

Depoteröffnung via Post-Ident-Verfahren

Für diesen Zweck hat sich seit einigen Jahren das so genannte Post-Ident Verfahren sehr gut bewährt, das inzwischen auch von den meisten Direktbanken und Online Brokern genutzt wird.

Dabei kooperieren die betreffenden Unternehmen mit der Deutschen Post AG, deren Mitarbeiter die Identifizierung des Kunden am Postschalter vornehmen und bestätigen.

Diese Verfahrensweise wird auch als unpersönliche Legitimationsprüfung bezeichnet, weil nicht der Sachbearbeiter der Bank oder des Brokers persönlich die Identität des Kunden prüft, sondern ein damit beauftragter Dritter.

Die Auflagen des Geldwäschegesetzes werden auf diese Weise jedoch hinreichend erfüllt, so dass sich das Post-Ident-Verfahren als bequeme und für alle Beteiligten unkomplizierte Lösung schnell etabliert hat.

Wann die Identifizierung stattfindet, ist unterschiedlich.

In einigen Fällen wird sie vom Kunden bereits im Zusammenhang mit dem Ausfüllen und Absenden der ersten Antragsunterlagen vorgenommen, sie kann aber auch erst bei Zusendung der Kontounterlagen durch die Bank erfolgen

In jedem Fall ist das Konto erst nach erfolgter Identifizierung nutzbar. Für unterschiedliche Zwecke bietet die Deutsche Post AG mehrere Varianten des Post-Ident-Verfahrens an.

Im einfachsten Falle wird in einer Postfiliale lediglich die Identität der Person anhand eines vorgelegten Reisepasses oder Personalausweises festgestellt und der Bank oder dem Broker gegenüber durch die Post bestätigt.

 

 

Darüber hinaus sind aber auch eine Identifizierungen in Verbindung mit der Übergabe eines Briefes oder personalisierter Dokumente zur Unterschrift möglich, wobei dies nicht in der Postfiliale, sondern durch den Zusteller beim Kunden erfolgt.

Für den Kunden ist das Post-Ident-Verfahren mit keinerlei Kosten verbunden; die in diesem Zusammenhang von der Deutschen Post AG erbrachten Leistungen werden vielmehr ausschließlich direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.

 

Video-Ident Verfahren

Alternativ kommt mittlerweile aber immer häufiger das Video-Ident Verfahren von Anbietern wie ID-Now zum Einsatz, wo man sich bequem mit App und Kamera schnell online verifizieren lassen kann.

 

Schritt 4: Depotübertrag starten

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