Neben den Handelsgebühren für die Ausführung einer Kauf- oder Verkaufsorder wird beim Online Broking zum Teil eine ganze Reihe weiterer Gebühren erhoben, wobei sich die Konditionen der Online Broker hier zum Teil deutlich unterscheiden.
In welchem Maße man diese Gebühren bei einem Preisvergleich zwischen unterschiedlichen Online Brokern mit berücksichtigen sollte, hängt davon ab, wie es voraussichtlich zu den Geschäftsvorfällen kommen wird, die die betreffenden Gebühren auslösen.
Limitgebühren
Neben Maklercourtage und Clearing-Gebühren, die im Zusammenhang mit der Ausführung von Wertpapieraufträgen an der Börse auftreten können und zum Teil auch von Online Brokern separat an die Kunden weiterberechnet werden, sind für viele Anleger vor allem Limitgebühren von Belang.
Denn gerade dann, wenn man nicht ständig die Entwicklung an der Börse am Bildschirm verfolgen kann, empfiehlt es sich, Kauf- und Verkaufsaufträge stets mit einem Limit zu versehen (Limitorder).
Auf diese Weise wird verhindert, dass man unbeabsichtigt zu teuer kauft oder zu billig verkauft. Bei Anlegern, die relativ aktiv mit Aktien und anderen Wertpapieren handeln, können diese Limitgebühren durchaus einen beträchtlichen Gesamtbetrag erreichen.
Zu bedenken ist dabei, dass die Limitgebühr in der Regel jedes Mal fällig wird, wenn ein Limit gesetzt wird – und zwar völlig unabhängig davon, ob der Auftrag auch tatsächlich ausgeführt werden konnte oder nicht.
Ähnlich verhält es sich mit Gebühren für das Ändern oder Stornieren einer Order. Auch hier gilt, dass weniger aktive Anleger diese Gebühren unter Umständen durchaus vernachlässigen können, während sie bei besonders aktiven Tradern den Gesamterfolg durchaus spürbar belasten können.
Teilausführungen
Ein weiterer Aspekt, der nicht aus dem Blick geraten sollte, ist die Abrechnung von Teilausführungen. Gerade in relativ engen Märkten oder bei vergleichsweise umsatzschwachen Titeln kann es durchaus häufiger vorkommen, dass eine Order nur teilweise ausgeführt werden kann beziehungsweise auf mehrere Transaktionen gesplittet werden muss.
Mit Blick auf diese Fälle sollte man beim Preisvergleich darauf achten, ob für alle Teilausführungen jeweils die vollen Transaktionsgebühren berechnet werden oder nicht. Im außerbörslichen Direkthandel kann das Risiko einer Teilausführung ausgeschlossen werden.
Rabatte und Aktionen
Neben den verschiedenen Zusatzgebühren sollte man im Rahmen eines Preisvergleiches auch prüfen, ob eventuell bestimmte Rabatte in Frage kommen. Diese werden beispielsweise bei einzelnen Anbietern für besonders aktive Trader gewährt, die eine Mindestzahl von Transaktionen in einem bestimmten Zeitraum überschreiten.
Darüber hinaus gibt es auch Sonderaktionen der Broker bei denen der Handel an einem bestimmten Börsenplatz oder eine Bestimmte Art von Transaktionen zu vergünstigten Gebühren angeboten werden.
Hierbei ist allerdings zu prüfen, wie lange diese Aktionen und die damit verbundenen Preisvorteile tatsächlich genutzt werden können und welchen Einfluss sie dementsprechend auf die Gebührenbelastung insgesamt haben werden.
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