Jeder zweite Auto­fahrer würde sich aktuell für einen Benziner entscheiden

CosmosDirekt: Wer sich ein neues Auto anschaffen will, hat die Qual der Wahl: Kleiner Flitzer oder großer SUV? Gebraucht- oder Neuwagen? Herkömmlicher Antrieb oder Elektroauto?

Laut Umfrage von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, würden sich 53 Prozent der deutschen Autofahrer beim Kauf eines neuen Autos für einen Benziner entscheiden. Zum Vergleich: 2016 waren es 41 Prozent.

 

 

Einen Diesel würden 17 Prozent wählen, 2016 waren es noch 21 Prozent. Hybride sind 2018 bei 17 Prozent der Befragten der Favorit. Trotz der Debatte um die Schadstoffbelastung in Städten ist die Nachfrage nach Elektroautos gering: Nur 5 Prozent würden ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug wählen.

„Wer über den Kauf eines neuen Wagens nachdenkt, sollte neben der Umweltbilanz auch die Unterhaltskosten im Auge behalten, je nach Antrieb können diese stark variieren“, rät Roman Wagner von CosmosDirekt. Der Experte erklärt, wie die Art des Antriebs und die Wahl der passenden Versicherung die Unterhaltskosten beeinflusst.

Die Höhe der KFZ-Steuer vorab prüfen
Wie hoch die Kfz-Steuer ausfällt, hängt von der Art des Antriebs ab. So bei einem Otto-, Diesel-, Wankel-Motor, von der Größe dessen Hubraums (in ccm) sowie dessen CO2-Ausstoßes. Mit dem Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich die Abgabe unkompliziert berechnen.

Wichtig zu wissen: Neue, nur mit Hilfe eines Elektromotors angetriebene Fahrzeuge (reine Elektroautos – gilt nicht für Hybride), sind bei einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2020 ab dem Datum der Erstzulassung noch für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Nach Auslaufen dieser befristeten Vergünstigungs-Regelung werden Elektroautos entsprechend ihres zulässigen Gesamtgewichts – und das stark vergünstigt – besteuert. Für Hybridfahrzeuge fällt ebenfalls ein eher niedriger Steuersatz an.

 

 

Teil- oder Vollkasko?
Wie hoch der Beitrag für die Kfz-Versicherung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird. Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Auto.

Es gibt jedoch große Unterschiede in der Leistung: Die Teilkaskoversicherung reguliert üblicherweise Schäden, die durch Sturm, Blitzschlag oder Hagel sowie Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Marderbisse oder Zusammenstöße mit Haarwild (je nach Anbieter auch mit Tieren aller Art) entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus beispielsweise auch Schäden, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder einen (auch selbstverschuldeten) Unfall verursacht wurden.

„Jeder sollte für sein Fahrzeug individuell prüfen, welcher Leistungsumfang der passende ist“, rät Roman Wagner. Dabei muss eine leistungsstärkere Vollkaskoversicherung nicht unbedingt teurer sein als eine Teilkaskoversicherung.

„Unfallfreie Fahrer sichern sich in der Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt. Da es einen solchen Rabatt in der Teilkaskoversicherung nicht gibt, kann ein Vollkaskoschutz unter Umständen sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung.“

 

 

Ein Rabattschutz kann sich lohnen
Zusätzlich empfiehlt es sich, die Angebote genau zu vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Und kann im Schadenfall ganz schön teuer werden. Einige Angebote enthalten einen Rabattschutz, der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines für den Schadenfreiheitsrabatt üblicherweise rückstufungsrelevanten Schadens im nächsten Jahr ansteigt.

„Dieser Rabattschutz sollte für die Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung gelten“, so Roman Wagner. Ein weiterer Tipp des Experten: Bei Vereinbarung einer Werkstattbindung, kann man in der Teil- und Vollkasko von niedrigeren Beiträgen profitieren. Die Fahrzeugreparatur organisiert der Kfz-Versicherer dann in einer qualifizierten und zertifizierten Partnerwerkstatt. Kostenvorteile kann er so an seine Kunden weitergeben.

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