Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Körperschaften, die im Gegensatz zu Personengesellschaften nicht auf der persönlichen Haftung aller oder einzelner Anteilseigner basieren. Klassische Kapitalgesellschaften sind die GmbH und die AG. Beiden Gesellschaften ist gemein, dass die Anteilseigner jeweils nur bis zur Höhe des von Ihnen eingebrachten Eigenkapitals haften. Die Entscheidung für die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft hat weitreichende juristische, steuerliche und publikationspflichtbezogene Folgen.
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