Unzulässiger Schufa-Eintrag

ARAG: Ein Inkassounternehmen darf Daten nach erfolgloser Einziehung von Forderungen nur in engen Grenzen an die Schufa weitergeben.

Der Schuldner muss über die Informationsweitergabe unterrichtet werden, entschied laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal in einem Eilverfahren.

Wenn er bestreitet, dass die Forderung besteht, dürfe kein Eintrag erfolgen.

Würden die Daten trotzdem übermittelt, könne der Schuldner verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird (Az.: 8 O 163/22).

Disclaimer & Risikohinweis
Feld nicht bekannt
Themen im Artikel

Infos über ARAG

    ARAG:
    ARAG Versicherung: Eine Versicherung ist im besten Fall nicht einfach nur eine Einrichtung, an welche sich Bürger bei Bedarf einer Absicherung wenden können, sondern vielmehr ein Dienstleister, der in allen finanziell schwierigen Lebenslagen zur Sei...

    ARAG News

    Weitere Trading News