Aktienrückkaufprogramm

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft kann durch einen Beschluss der Hauptversammlung Aktien der eigenen Gesellschaft durch ein Aktienrückkaufprogramm erwerben. Es dürfen maximal 10% des Grundkapitals erworben werden, um diese dann für Übernahmen oder Aktienprogramme für Mitarbeiter zu verwenden.

Der Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf gilt für maximal 18 Monate und der Vorstand kann, muss aber nicht, regelmäßig in dem beschlossenen Umfang Aktien der Gesellschaft durch Aktienrückkäufe erwerben.

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