Ausländische Fonds

Bei ausländischen Fonds handelt es sich um Fonds, die von Fondsgesellschaften aufgelegt und geführt werden, die ihren rechtlichen Sitz außerhalb von Deutschland haben. Diese Auslandfonds unterliegen bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Auslands-Investmentgesetz festgelegt sind. Die Genehmigungsverfahren sind mittlerweile innerhalb der EU vereinheitlicht.

 

Aus steuerrechtlichen Gründen werden drei Formen ausländischer Fonds unterschieden: "weiße" Fonds (diese sind in Deutschland zugelassen, haben einen steuerlichen Vertreter und erfüllen Bekanntmachungs- und Nachweispflichten), "graue" Fonds (erfüllen nicht alle Bedingungen wie "weiße" Fonds, haben aber einen steuerlichen Vertreter und erfüllen die Besteuerungsgrundlagen) und "schwarze" Fonds (diese erfüllen keine der genannten Bedingungen). Die Folgen zur Besteuerung sind entsprechend unterschiedlich.

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