Geregelter Freiverkehr
Der geregelte Freiverkehr ist eine der Wurzeln des Freiverkehrs, der seit 1988 als separates Börsensegment besteht. Im Freiverkehr handeln Freimakler mit Wertpapieren, die nicht zum amtlichen Handel, geregelten Markt oder IBIS (Integriertes Börsenhandels- und Informationssystem) zugelassen sind.
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