Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft entspricht dem nominalen Eigenkapital, auf welches die Haftung der Anteilseigner gegenüber den Gläubigern des Unternehmens beschränkt ist (§ 272 Handelsgesetzbuch). Das gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft wird auch als Grundkapital bezeichnet und lässt sich aus dem Nennwert der Aktie durch Multiplikation mit der Anzahl der ausstehenden Aktien errechnen. Bilanziell ist das gezeichnete Kapital Bestandteil des Eigenkapitals, wird also auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
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