Gläubiger

Der Gläubiger nimmt in schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen die Gegenposition zum Schuldner ein. Während letzterer eine bestimmte Leistung, meist in Geld, schuldet, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung, den er gegebenenfalls im Zwangsvollstreckungsverfahren durchsetzen kann. Etymologisch leitet sich Gläubiger aus dem lateinischen credere, glauben ab, bezeichnet also eine Person, die an die Leistungsfähigkeit und -willigkeit des Schuldners bzw. an den Wert gestellter Sicherheiten glaubt.

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