Kapitaldeckungsverfahren
Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Variante der Finanzierung von Rentenverpflichtungen und Versicherungsleistungen. Die Beiträge der Mitglieder bzw. der Versicherten werden am Kapitalmarkt investiert, meist mit geringem Risiko, z. B. in Form von Staatsanleihen. Aus diesen Beträgen und den erzielten Gewinnen wird das sog. Deckungskapital für eine Person aufgebaut. Aus diesem Deckungskapital werden dann die späteren Ansprüche und Auszahlungen begleichen.
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