Kick-back

Bei einem Kick-back handelt es sich um die Rückvergütung von Beiträgen im Rahmen von Geschäften über einen oder mehrere Zwischenhändler an diesen bzw. diese. Dies ist im Finanzbereich bei Banken und Versicherungen typischerweise bei den Provisionierungssystemen der Fall, also z. B. der Rückvergütung eines Provisionsanteils einer Versicherung an die das Geschäft vermittelnde Bank. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2007 müssen Banken dem Kunden gegenüber alle Kick-backs ausweisen.

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