Kontrakt

Kontrakt (aus dem Lateinischen: contractus) ist eine aus der mittelalterlichen Kanzleisprache herrührende Bezeichnung für eine verbindliche Abmachung oder einen Vertrag. In diesem Vertrag wird zwischen zwei oder mehreren Parteien rechtlich verbindlich geregelt, dass eine Leistung zu erbringen oder zu unterlassen ist. Der Vertragsinhalt regelt insbesondere genau die Lieferung der Menge einer Ware mit einer bestimmten Qualität zu einem bestimmten Lieferort, Liefertermin und Preis. Die Schriftform ist nicht unbedingt vorgeschrieben – an Börsen oft auch nicht üblich. In der Finanzbrache wird der Begriff Kontrakt im Zusammenhang mit Warentermingeschäften (Futures, Optionen) verwendet. Hier bezeichnet er die kleinste handelbare Einheit an den Terminbörsen. Bis auf seinen Preis sind die Spezifikationen eines Kontraktes standardisiert. Das heißt, Laufzeit, des Kontraktes, Menge und Qualität des Basiswertes, bei Optionskontrakten auch die Angabe des Optionstyps und des Basispreises, zu dem der Basiswert zu liefern oder abzunehmen ist, sind definiert.

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