Kreditnehmer
Als Kreditnehmer werden im allgemeinen diejenigen natürlichen wie juristischen Personen bezeichnet, die im Sinne eines Kreditvertrages als Schuldner in Erscheinung treten. Der Kreditnehmer erhält zu Beginn des Kreditvertrages Kapital, dass er im Laufe der Zeit gegen Zins an den Gläubiger (Kreditgeber) zurückbezahlt. Damit besitzt der Kreditnehmer Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber, bis der Kredit bezahlt und der Kreditvertrag abgeschlossen ist.
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