Quellensteuer

Als Quellensteuer wird die nach dem Quellenprinzip erhobene Steuer auf Zinsen und Dividenden (aber auch auf den Lohn) bezeichnet. Sie wird unmittelbar am Ort der Quelle ohne besondere Veranlagung erhoben. In Deutschland beträgt die Quellensteuer auf Kapitalerträge derzeit 30 Prozent und wird von der z. B. depotführenden Bank direkt an das Finanzamt abgeführt.

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