Restlaufzeit
Ein verbleibender Zeitraum bis zur Rückzahlung von Anleihen oder bis zum Verfall von Optionsrechten wird „Restlaufzeit“ genannt. Optionsscheine verfallen z.B. nach Ablauf der Restlaufzeit wertlos, wenn sich kein Differenzbetrag erechnet. Die Restlaufzeit ist besonders wichtig bei der Berechnung der „Griechen“ (z.B. für Alpha, Beta, Gamma, Delta, Rho und Theta) und von Wichtigkeit zur Bestimmung der Rendite bei festverzinslichen Wertpapieren.
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