Spekulationsfrist

Gewinne, die man aus dem Handel mit Wertpapieren erzielt, sind einkommensteuerpflichtig, wenn diese innerhalb einer bestimmten Spekulationsfrist gekauft und wieder verkauft wurden. Bei Aktien und Fondsanteilen betrug diese Frist bis 2009 genau ein Jahr. Verkaufte man solche Wertpapiere also innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Erwerb, muss man den Gewinn aus dem Verkauf versteuern – vorausgesetzt er lag über dem gesetzlichen Freibetrag. Gewinne aus Aktienverkäufen nach Ablauf der Spekulationsfrist waren hingegen steuerfrei. Seit 2009 unterscheidet die Kapitalertragssteuer nicht mehr von der Haltedauer des Wertpapiers!

 

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