Spekulationsgewinne
Als Spekulationsgewinne wurden bis 2009 Gewinne bezeichnet, die ein Anleger erzielte, indem er Wertpapiere wie Aktien innerhalb eines Jahres kauft und wieder verkauft. Auch bei Erlösen aus der Veräußerung von Immobilien spricht man von Spekulationsgewinnen, wenn zwischen Kauf und Verkauf maximal zehn Jahre liegen. Auf Spekulationsgewinne musse man Steuern zahlen, die in der Einkommensteuererklärung anzugeben waren. Seit der Einführung der Kapitalertragssteuer im Jahr 2009 werden alle Wertpapiere, unabgängig der Haltedauer, gleichermaßen mit mindestens 25 % besteuert.
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