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Barabfindung von 188,24 Euro je Linde-Aktie bei Squeeze-Out

Die Linde plc, die Linde Aktiengesellschaft (“Linde AG”) und Praxair, Inc. (“Praxair”) haben am 25. April 2018 vereinbart, im Falle eines erfolgreichen Vollzugs des Zusammenschlusses der Unternehmensgruppen von Linde und Praxair unter dem Dach der Linde plc eine Verschmelzung der Linde AG (als übertragender Rechtsträger) auf die Linde Intermediate Holding AG (als übernehmender Rechtsträger) durchzuführen.

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Hierbei soll ein Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Linde AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) erfolgen. Im Falle des erfolgreichen Vollzugs des Unternehmenszusammenschlusses wird die Linde Intermediate Holding AG, eine indirekte 100%-Tochtergesellschaft der Linde plc, circa 92 % der Aktien an der Linde AG halten.

Der von der Linde Intermediate Holding AG beauftragte externe Bewertungsgutachter hat der Linde Intermediate Holding AG und der Linde AG mitgeteilt, dass der auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der Linde AG von ihm ermittelte Betrag für die angemessene Barabfindung voraussichtlich EUR 188,24 je Linde AG-Aktie betragen wird. Das vorläufige Prüfungsergebnis des gerichtlich bestellen Prüfers bestätigt diesen Wert.

Der Vorstand der Linde AG hat die Bewertung und die Angemessenheit des vorgeschlagenen Betrags der Barabfindung plausibilisiert und hat heute entschieden, dass er, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, auf dieser Grundlage im Falle eines erfolgreichen Vollzugs des Unternehmenszusammenschlusses einen Verschmelzungsvertrag mit der Linde Intermediate Holding AG abschließen würde. Die finale Festlegung der Barabfindung soll nach dem endgültigen Abschluss der Bewertungs- und Prüfungsarbeiten erfolgen.

 

Die Durchführung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out steht unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Vollzugs des Unternehmenszusammenschlusses zwischen Linde AG und Praxair und dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrags zwischen der Linde AG und der Linde Intermediate Holding AG. Der erfolgreiche Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses steht noch unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen Erhalts der hierfür erforderlichen behördlichen Freigabe in den USA sowie der ausstehenden Käufer-Genehmigung durch die Europäische Kommission, die jeweils bis zum 24. Oktober 2018 erteilt worden sein müssen.

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