Neue Regelung der Verlustverrechnung für den CFD-Handel

S Broker: Seit dem 01. November 2021 findet die Verlustverrechnung im CFD-Handel gemäß den Regelungen im Einkommensteuergesetz § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG beim S Broker Anwendung.

Das heißt, dass beim S Broker ab sofort keine Verrechnung von CFD-Verlusten mit CFD-Gewinnen mehr stattfindet und nur noch CFD-Gewinne versteuert werden. Die Verlustverrechnung kann gemäß der Gesetzgebung damit nur noch in der Veranlagung (d. h. in der persönlichen Steuererklärung) stattfinden.

Der S Broker weißt seine Kunden darauf hin darauf zu achten, dass das CFD-Handelskonto für offenen Positionen vor dem Hintergrund dieser Gesetzgebung ausreichend kapitalisiert sein sollte, um Zwangsglattstellungen aufgrund nicht ausrechenden Kapitals sowie mögliche Sollsalden auf dem CFD-Handelskonto zu vermeiden.

Etwaige Sollsalden auf dem CFD-Handelskonto aufgrund von Steuerforderungen werden nicht vom Market Maker ausgeglichen.

 

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Disclaimer & Risikohinweis

71,1% der Privatanleger verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter.

CFDs (Contracts for Difference) sind komplexe Finanzinstrumente und bergen aufgrund der Hebelwirkung ein hohes Risiko für Ihr eingesetztes Kapital. Stellen Sie daher sicher, daß Sie die Funktionsweise von CFDs verstehen und sich das Risiko eines Verlustes leisten können.

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