Unfall im Ausland: Geringe Entschädigungen für Betroffene

Barmenia Versicherung: Mit erheblich geringeren Entschädigungen als in Deutschland müssen Autofahrer ggf. rechnen, wenn sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Dies kann sowohl bei Personen-, als auch bei Sachschäden gelten.

Nationales Recht
Der Grund: Für den Schadenersatz ist nach wie vor das nationale Recht am Unfallort maßgeblich. Um dem Geschädigten die Geltendmachung der Ansprüche zu erleichtern wurde die 4. KH-Richtlinie eingeführt (Januar 2003).

Hiernach kann jeder bei einem Unfall im EU-Ausland seine Schadenersatzansprüche bei einem hierfür extra im Heimatland beauftragten Versicherer (Schadenrepräsentant) geltend machen.

Ist dieser Versicherer in Deutschland nicht bekannt, können Sie diesen unter der bekannten Telefonnummer des Zentralrufes 0800 2502600 (kostenfreie Servicerufnummer) erfragen. Lassen Sie sich hier mit der Auskunfsstelle verbinden.

Um Ärger und finanzielle Verluste zu vermeiden, sollte der Autofahrer eine gültige “Grüne Karte” (internationaler Versicherungsnachweis) sowie einen Europäischen Unfallbericht mitführen. Zusätzlich sinnvoll können eine private Unfallversicherung (Personenschäden), eine Vollkaskoversicherung (Schäden am eigenen Fahrzeug) und ein Schutzbrief (Panne/Diebstahl) sein.

Grüne Karte
Unbedingt ins Reisegepäck gehört die Grüne Karte. In einigen Ländern ist sie vorgeschrieben. Fahrern, die ohne oder mit abgelaufenem Versicherungsnachweis erwischt werden, drohen hohe Geldstrafen.

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Bei der Vermittlung eines sachkundigen Anwaltes hilft eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt ferner Anwalts- und Gerichtskosten, die bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche anfallen. Vielfach werden solche Kosten nämlich von ausländischen Haftpflichtversicherungen auch dann nicht in vollem Umfang getragen, wenn ein Prozess gewonnen wird.

Für außergerichtliche Kosten gibt es meist überhaupt keinen Ersatz.

Der Europäische Unfallbericht
Um die Aufnahme eines Unfallschadens im Ausland zu erleichtern, hat der Europäische Versicherungsverband einen einheitlichen Unfallbericht gestaltet, der inhaltlich und grafisch europaweit völlig identisch ist.

Zusammen mit einer kleinen Broschüre kann der Europäische Unfallbericht beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin, Fax: 030 20206604, oder beim eigenen Versicherer bestellt werden. Er ist natürlich auch bei Unfällen im Inland eine wertvolle Hilfe.

 

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