Diskontsatz

Als Diskontsatz bezeichnet man den Zinssatz, den eine Bank als Abschlag auf den Nominalwert von Wechseln bezahlt, wenn sie diese an die Bundesbank oder Landeszentralbanken verkauft. Diese Maßnahme ist eine Möglichkeit für eine Bank, sich schnell zu Liquidität zu verhelfen.

Festgelegt wurde der Diskontsatz bis 1999 von der Deutschen Bundesbank, seitdem legt ihn die Europäische Zentralbank fest.

Bis zu diesem Zeitpunkt galt der Diskontsatz in Deutschland als Basiszinssatz und Bezugspunkt auch für Verträge und Gesetze.

Seit 2002 wird nun der Basiszinssatz im Bürgerlichen Gestzbuch geregelt.

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