Ärger mit der Bank? Der Ombudsmann hilft
Es gibt sie immer wieder: Situationen, in denen Konflikte entstehen – auch zwischen Kunde und Bank. Nicht jede Meinungsverschiedenheit lässt sich gleich lösen. Aber muss ein Gang zum Gericht in jedem Fall sein? Bankkunden können sich auch an einen Ombudsmann wenden. Beim Bankenverband schlichten sechs Ombudsleute Streitigkeiten zwischen Kunden und Bank.
Die wichtigsten Punkte, die es dabei zu beachten gibt:
* Prüfen Sie, ob sich Ihre Bank dem Ombudsmannverfahren der privaten Banken angeschlossen hat. Die Ombudsleute des Bankenverbandes sind nur für Kunden dieser Banken zuständig. Sofern Ihr Institut dem Bankenverband nicht angeschlossen ist, können andere Schlichtungsstellen (z. B. für Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken) zuständig sein.
* In einem Streitfall mit der Bank soll der Ombudsmann im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens tätig werden. Deshalb gilt: Haben Sie in Ihrer Angelegenheit schon Klage eingereicht, steht der Weg zu den Ombudsleuten nicht mehr offen.
* Ein hoher Nutzen des Ombudsmannverfahrens liegt in der Bindungswirkung der Entscheidungen für die Banken. Für Beschwerden, die seit Anfang 2015 eingereicht werden, sind die Schlichtungssprüche der Ombudsleute nunmehr sogar bis zu einem Streitwert von 10.000 € für die Bank bindend. Aber auch bei einem höheren Streitwert können die Ombudsleute erfolgreich vermitteln. Die Kunden unterliegen demgegenüber keiner Bindung. Gefällt Ihnen der Schlichtungsspruch nicht, können Sie ihr Anliegen vor Gericht weiter verfolgen.
* Stellen Sie in Ihrer Beschwerde Ihr Anliegen und den Sachverhalt konkret und schriftlich dar. Fügen Sie außerdem Kopien der relevanten Unterlagen bei. Nur dann können die Ombudsleute schnell und unbürokratisch entscheiden.
Alle wichtigen Informationen, Broschüren sowie einen Online-Beschwerdecheck bietet der Bankenverband im Internet unter
https://bankenverband.de/was-wir-tun/ombudsmann/
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