Weniger als jedes fünfte EU-registrierte Krypto-Unternehmen verfügt kurz vor MiCA-Stichtag über eine vollständige Zulassung
Am 1. Juli 2026 endet die Übergangsfrist der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA). Von den mehr als 1.200 Unternehmen, die vor Inkrafttreten von MiCA national registriert waren, hat bislang weniger als jedes fünfte eine vollständige Zulassung nach MiCA erlangt. Alle anderen dürfen Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) künftig nicht mehr betreuen.
MiCA ersetzt den bisherigen Flickenteppich nationaler Regelungen durch einen einheitlichen EU-Rahmen. Wer im EWR Krypto-Dienstleistungen anbieten will, benötigt künftig eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Provider, kurz CASP). Die Übergangsfristen waren von Land zu Land unterschiedlich. Der 1. Juli 2026 ist jedoch der letzte Stichtag. Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA hat bereits klargestellt: Eine Verlängerung wird es nicht geben.
Krypto-Kunden stehen bei Lizenzverlust vor wichtigen Entscheidungen
„Unternehmen ohne Zulassung müssen ihr Geschäft geordnet abwickeln“, erklärt Beata Sivak, Director of Policy and Government Relations EMEA bei Kraken. „Für Kunden heißt das: Guthaben auf eine lizenzierte Plattform übertragen, in die eigene Verwahrung – die sogenannte Self-Custody – überführen oder auszahlen lassen. Die Vermögenswerte werden nicht beschlagnahmt, aber der Zugriff kann erschwert werden oder sich verzögern. Wer rechtzeitig handelt, bevor der Anbieter seine Dienste nicht mehr anbieten darf, ist deshalb klar im Vorteil.“
Anbieter ohne Lizenz müssen ihre Optionen jetzt ausloten
Kraken war im Juni 2025 die erste große internationale Krypto-Plattform, die unter MiCA eine Zulassung erhielt. Erteilt von der irischen Zentralbank (Central Bank of Ireland). Damit kann das Unternehmen Kunden im gesamten EWR auf Grundlage einer einzigen Zulassung und unter Aufsicht einer federführenden Behörde bedienen, statt wie bisher über zahlreiche nationale Registrierungen. So gelten in allen Märkten dieselben Standards.
„MiCA stellt alle Anbieter, die Dienstleistungen für EU-Kunden erbringen, unter denselben aufsichtsrechtlichen Rahmen“, betont Sivak. „Wir haben uns früh beworben und unser Europageschäft konsequent auf die Lizenz ausgerichtet. Für unsere Kunden ändert sich am 1. Juli daher nichts. Schwieriger wird es für die Unternehmen, die ihre Optionen erst jetzt ausloten.“
Für Kunden sind die Schutzmechanismen nun verbindlich durchsetzbar. Dass Kundenvermögen und Firmengelder strikt getrennt bleiben, ist kein bloßes Unternehmensversprechen mehr, sondern wird von einer EU-Aufsichtsbehörde überprüft. Wer bei einem zugelassenen Anbieter ist, profitiert zudem von einem klar geregelten Beschwerdeverfahren und davon, dass hinter dem Angebot ein beaufsichtigtes Unternehmen steht, das zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Ob die eigene Plattform über eine MiCA-Lizenz verfügt, lässt sich im öffentlichen Register der ESMA überprüfen.
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