Bereitstellungszinsen

Gläubiger verlangen von Schuldnern Bereitstellungszinsen im Rahmen von Darlehensverträgen, wenn Anteile der Darlehenssumme nach einer gewissen Frist nach Abschluss des Vertrages (noch) nicht abgerufen wurden. Der genaue Zeitpunkt variiert nach Verhandlung und Vertrag. Für den Gläubiger fallen ab Vertragsbeginn Kosten an, da dieser bereits eine Refinanzierung durchgeführt hat. Die Bereitstellungszinsen können bis zu 0,25% der Darlehenssumme pro Tag ausmachen.

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