Auto­schäden durch Unbe­kannte: Welche Vorsorge im Scha­dens­fall hilft

CosmosDirekt: Plötzlich hat die Karosserie Dellen oder der Lack ist zerkratzt: Finden Autofahrer ihren geparkten Wagen unerwartet in einem beschädigten Zustand vor, ist der Ärger meist groß. Denn die Schadensregulierung kostet meist nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit und Nerven.

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Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, klärt auf, welche Police für Schäden durch Fremdeinwirkung aufkommt und gibt Tipps für das richtige Verhalten im Schadensfall.

Wer zahlt bei Unfallflucht und Vandalismus?
Kaputte Seitenspiegel, ob versehentlich beschädigt oder mutwillig abgerissen, haben knapp ein Drittel (29 Prozent) der Autofahrer bereits an ihrem Wagen vorfinden müssen. Dabei ist es für die Betroffenen eigentlich egal, ob es Absicht war oder ein Versehen, nachdem der Täter das Weite gesucht hat, ohne auf den Fahrzeugbesitzer zu warten. Und jeder zehnte Befragte (10 Prozent) hatte schon einmal eine eingeschlagene Autoscheibe.

Frank Bärnhof erklärt, welche Policen in solchen Fällen greifen: „Für Glasschäden, auch Glasbruch – egal, ob durch Vandalismus oder durch Steinschlag verursacht – kommt die Teilkasko-versicherung auf. Eine Vollkaskoversicherung bietet Autobesitzern dagegen Rundumschutz: Sie deckt auch alle weiteren mutwilligen Schäden durch unbekannte Dritte ab, wie etwa Lackschäden oder Schäden an der Karosserie.“

 

Passende Police für Kratzer und Dellen
Ob Delle oder Schramme – über die Hälfte der befragten Autofahrer haben sich schon einmal über einen solchen Sachschaden durch Fremdeinwirkung ärgern müssen. Im Detail: Dellen in der Karosserie haben bereits 57 Prozent an ihrem Fahrzeug entdeckt, Kratzer im Lack mussten bereits 52 Prozent aller Autofahrer erfahren.

Wer seinen Wagen ramponiert vorfindet – und es mit einem ehrlichen Verursacher zu tun hat, der ordnungsgemäß am beschädigten Fahrzeug gewartet hat – kann sich in der Regel darauf verlassen, dass dessen Kfz-Haftpflichtpolice die entstehenden Reparaturkosten übernimmt.

Frank Bärnhof empfiehlt in jedem Fall, seinen Versicherer umgehend nach Vorfinden des Schadens zu informieren: „Wichtig ist es, auch die eigene Kfz-Versicherung zu benachrichtigen, selbst wenn man keine Schuld trägt. Der Versicherer kann dann unterstützen und bei möglichen Fragen weiterhelfen.“

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Wertsachen oder einzelne Autoteile gestohlen
Kurz den Wagen abgestellt und nach der Rückkehr sind die kompletten Räder oder gar die Airbags verschwunden? 13 Prozent aller befragten Autofahrer wurden schon einmal einzelne Autoteile entwendet. Ebenso ärgerlich: Das Fahrzeug wurde aufgebrochen und Wertgegenstände gestohlen (8 Prozent).

„Die Teilkaskoversicherung springt dann ein, wenn fest eingebaute Fahrzeugteile wie Radio, Navi, die kompletten Räder oder gar die Airbags gestohlen wurden“, so Frank Bärnhof. „Wertsachen wie etwa Bargeld, Laptop oder Smartphone, die dem Diebstahl zum Opfer gefallen sind, sind aber nicht in der Versicherung mitinbegriffen und sollten deshalb nie im Auto liegen gelassen werden“, rät Frank Bärnhof.

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