Das ist beim Bezahlen mit dem Handy im Urlaub zu beachten

Bankenverband: Sommerzeit ist Urlaubszeit. Für viele Reisende bietet das die Gelegenheit, entspannt durch die Geschäfte des Urlaubslandes zu bummeln und in aller Ruhe einzukaufen. Bezahlt werden kann dabei schnell und bequem auch mit dem Smartphone.

  • Aber was sollten Urlauber beim mobilen Bezahlen beachten?
  • Wann fallen Roaming-Gebühren an?

Hier gibt es einen Überblick über das Bezahlen mit dem Smartphone im Auslandsurlaub.

In den Niederlanden zückt bereits jeder Zweite sein Smartphone zum Bezahlen und in der Türkei sind es nach einer aktuellen PwC-Studie sogar 65 Prozent. Auch in China und den USA gehört das Bezahlen per Smartphone fast schon selbstverständlich zum Alltag, ebenso in Schweden, wo allein im Mai über 45 Millionen Mal mit der Bezahl-App Swish gezahlt worden ist.

 

 

Das mobile Bezahlen bietet sich daher in vielen Urlaubsländern an. Alles, was es dazu braucht, sind drei Dinge: ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle, eine hinterlegte digitale Karte und die Möglichkeit an der Ladenkasse kontaktlos zu bezahlen. Dann steht dem schnellen Bezahlen mit dem Smartphone auch im Urlaub nichts entgegen.

 

1) Welche digitale Kreditkarte eignet sich?
Weltweit kann überall dort mit dem Smartphone bezahlt werden, wo das bekannte Wellensymbol an der Ladenkasse zu sehen ist. Dieses Symbol steht für die Technik NFC, der Near Field Communication, die die Datenübertragung beim Bezahlvorgang über kurze Distanzen ermöglicht.

Insbesondere außerhalb Europas sollte man eine Kreditkarte hinterlegen, die weltweit akzeptiert ist. Ansonsten gilt wie bei den echten Plastikkarten: Die am Eingang oder an der Ladenkasse angebrachten Logos zeigen an, welche Karten zum Bezahlen akzeptiert werden.

 

2) Auslandslimit freischalten
Geprüft werden sollte auf jeden Fall, ob das Auslandslimit der digitalen Karte tatsächlich auch freigeschaltet ist. Manche Banken setzen das Limit aus Sicherheitsgründen auf null Euro. Die Freischaltung kann man entweder selbst über das Onlinebanking vornehmen oder man bittet seine Hausbank, dies zu tun.

 

 

3) Internetverbindung und Roaming-Gebühren
Gut zu wissen: Für das mobile Bezahlen ist grundsätzlich eine Internetverbindung erforderlich. Wird mit dem Smartphone im Urlaubsland bezahlt, nutzt man dabei das Mobilfunknetz des lokalen Anbieters. Wie beim Telefonieren oder Versenden von SMS können daher auch beim mobilen Bezahlen Roaming-Gebühren anfallen.

Dank der EU-Roaming-Verordnung entfallen diese Gebühren jedoch schon seit geraumer Zeit innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Gleiche gilt für Norwegen, Island und Liechtenstein.

Die Verordnung gilt übrigens nur auf Land. Wer also eine längere Schiffsreise plant, sollte sich vorab beim zuständigen Reiseveranstalter über die möglichen Kosten informieren. Die Höhe der Roaming-Gebühren in außereuropäischen Ländern, aber beispielsweise auch in der Schweiz, der Türkei oder Monaco kann beim eigenen Mobilfunkanbieter erfragt werden.

 

4) Was tun, wenn das Smartphone verloren geht?
Wird das Smartphone gestohlen oder geht es verloren, sollte die digitale Karte umgehend gesperrt werden. Aus dem Ausland kann dafür die zentrale Sperrrufnummer +49 116 116 genutzt werden. Alternativ findet man die Sperrrufnummern im Onlinebanking-Bereich oder auf der Webseite der Hausbank.

Allein auf das Bezahlen mit dem Smartphone sollte man sich jedoch gerade im Ausland nicht verlassen. Am besten fährt man im Urlaub mit einem Mix aus Bargeld, der „klassischen“ girocard bzw. Kreditkarte und der digitalen Karte auf dem Smartphone.

 

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