Erbengemeinschaften sind oft ein Spiel auf Zeit

Deutsches Institut für Altersvorsorge: Die Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften können sich über Jahrzehnte hinziehen.

Das belegt das neue DIA-Dossier mit dem Titel „Wenn der Nachlass zum Zankapfel wird“.

Danach bestanden elf Prozent der ausgewerteten Erbengemeinschaften zwischen sechs und zehn Jahren. Weitere 13 Prozent brauchten zwischen elf und 30 Jahren bis zu einer Lösung.

Nicht einmal die Hälfte der Erbengemeinschaften (38 Prozent) war innerhalb des ersten Jahres nach dem Erbfall wieder aufgelöst.

 

„In Erbengemeinschaften sieht das Gesetz nur einen Zweck: Es soll ein temporärer rechtlicher Rahmen geschaffen werden, währenddessen das Erbschaftsvermögen unter den Erben aufgeteilt und im Anschluss die Erbengemeinschaft wieder aufgelöst wird“, beschreibt Manfred Gabler, Geschäftsführer der ErbTeilung GmbH die Ausgangslage.

Doch das DIA-Dossier, das in Zusammenarbeit mit der ErbTeilung GmbH in Weilheim entstand, zeigt, dass zeitraubende Probleme bei der Aufteilung des vorhandenen Vermögens unter mehreren Erben sehr häufig vorkommen.

Den Extremfall lieferte eine Erbengemeinschaft, die 104 Jahre Bestand hatte. „Die erfolglosen Versuche zur Auflösung dauerten also über mehrere Generationen an“, zieht Gabler ein ernüchterndes Fazit.

 

 

Die meisten Erbengemeinschaften bestehen aus zwei bis vier Erben (zusammengenommen 81 Prozent aller ausgewerteten Fälle). Bei fast zwei Prozent der Erbengemeinschaften waren es sogar mehr als zehn Erben.

Erfahrungsgemäß gilt: Je mehr Erben sich verständigen müssen, umso mehr gegensätzliche Interessen stoßen aufeinander. „Konflikte sind dann programmiert“, weiß Gabler aus Erfahrung seines Unternehmens.

Die Wahrscheinlichkeit einer gemeinsamen Lösung sinke daher proportional mit der Anzahl der Erben.

Bei großen Erbengemeinschaften sei nur noch mit erheblichem finanziellem Aufwand und speziell abgestimmten Methoden eine Auflösung zu erreichen.

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