ING DiBa: Altverluste aus Wertpapiergeschäften – Verlustvortrag kann bis Ende 2013 genutzt werden

ING DiBa: Als Anfang 2009 die Abgeltungsteuer für Erträge aus Kapitalanlagen eingeführt wurde, konnten Wertpapieranleger für Altverluste einen steuerlichen Verlustvortrag eintragen lassen. Davon betroffen waren Wertpapiere, die bis Ende 2008 mit Kursverlusten veräußert worden sind. Wer damals vom Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid erhalten hat, konnte bislang Kursgewinne beim Aktienverkauf mit den Altverlusten verrechnen.

Diese Übergangsregelung läuft zum Jahresende 2013 aus. Ab dem kommenden Jahr ist die Verrechnung von Aktiengewinnen nicht mehr möglich, und die alten Verlustvorträge können nur noch mit Verkaufsgewinnen von nicht selbst genutzten Immobilien innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist oder Gewinnen aus dem Verkauf von sonstigen Wirtschaftsgütern aufgerechnet werden.

Tipp: Wer als Aktienanleger seinen Verlustvortrag noch nicht aufgebraucht hat, sollte prüfen, ob mit der gezielten Veräußerung von einzelnen Aktientiteln vor Jahresende die Steuervergünstigung noch genutzt werden kann. Wichtig bei solchen Überlegungen: Mit dem Verlustvortrag können nur Kursgewinne, nicht aber Zinsen oder Dividendenausschüttungen verrechnet werden.

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