Weihnachtsgeld: 1.000 Euro bei growney gewinnen

growneyMit growney können Anleger jetzt ein zusätzliches Weihnachtsgeld von bis zu 1.000 Euro gewinnen.

Fakt ist: Trotz der aktuellen Coronakrise bekommt mehr als jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland Weihnachtsgeld. Im Schnitt ist die Höhe der Sonderzahlung sogar gestiegen, wie das Bundesamt für Statistik mitteilt: 2.661 Euro brutto gibt es demnach 2020 für Tarifbeschäftigte, ein Plus von 1,1 Prozent gegenüber dem letzten Jahr.

Allerdings kommen nur 53 Prozent der Beschäftigten in den Genuss dieser Zahlung, die manchmal auch als Prämie, Extra-Gratifikation oder 13. Monatsgehalt ausgewiesen wird. Der Rest geht leer aus.

Aktuelle Untersuchungen zeigen, wie ungleich Weihnachtsgeld in Deutschland verteilt ist: Männer bekommen es eher als Frauen, im Westen wird es zu einem höheren Prozentsatz gezahlt als im Osten.

 

 

Die oft gestellte Frage “Wie viel ist das Weihnachtsgeld?” ist nicht leicht zu beantworten – denn je nach Branche ist der Betrag entweder sehr hoch oder eher niedrig. So zahlt die Zeitarbeitsbranche im Schnitt € 364 als 13. Monatsgehalt, wer bei “Gewinnung von Erdöl und Erdgas” arbeitet, kommt durchschnittlich auf € 5.910.

Bis zu € 1.000 Weihnachtsgeld gewinnen

Bei growney ist das mit dem Weihnachtsgeld viel einfacher. Alle Kunden, die bis 31. Dezember 2020 mindestens € 1.000 bei growney investieren, haben die Chance auf zusätzliches Weihnachtsgeld.

Anleger können mit ihrer Einzahlung im Aktionszeitraum an der Verlosung von etlichen Geldprämien teilnehmen – egal, ob sie gerade erst ein Depot eröffnen oder schon länger Erfahrung mit growney und den ETF Portfolios haben.

growney verlost exklusiv:

  • 1 x 1.000 Euro
  • 2 x 500 Euro
  • 10 x 100 Euro

Alle Details zum Gewinnspiel…

 

Einfach. Erfolgreich. Anlegen: Machen Sie mehr aus Ihrem Geld

Wenn Sie Weihnachtsgeld bekommen – oder aber bei der Verlosung 1.000 Euro gewinnen – stellt sich die Frage, was man dieses Jahr damit macht.

Denn Weihnachten unter Corona-Bedingungen ist komplett anders als sonst. Viele Deutsche fürchten auch schon, dass sie dieses Jahr auf ein normales Weihnachtsfest verzichten müssen: Etwa jeder Zweite hat die Sorge, dass wegen der Covid-19 Pandemie die Weihnachtsfeier dieses Jahr ausfallen muss, ebenso ein Besuch bei Verwandten.

Normalerweise ist das 13. Monatsgehalt (das Weihnachtsgeld) ja dazu da, Geschenke oder größere Anschaffungen zu bezahlen oder sich schon mal den Urlaub für das nächste Jahr mit Frühbucher-Rabatt zu sichern.

Unser Tipp für die ungewöhnliche Situation in diesem Jahr: Machen Sie mehr aus Ihrem Geld, indem Sie es einfach erfolgreich anlegen. So können Sie die zusätzliche Zahlung nutzen, um sich einen guten Kapitalstock für das Alter oder für eine Zusatzrente zurückzulegen. Wenn Sie dieses Jahr € 1.500 anlegen – und mit diesem Geld z.B. bei growney über 20 Jahre investiert bleiben, so lässt sich der Betrag bei einer durchschnittlichen Rendite von jährlich 6,0 Prozent mehr als verdreifachen – auf € 4.810,70.

Mit unseren Aktien-ETF-Portfolios grow100 (bzw. growgreen100 für ein nachhaltiges Investment, jeweils mit 100 % Aktienanteil) gehen wir auf Grundlage von historischen Daten und Berechnungen sogar noch von einer höheren Rendite aus (6,84 % nach Abzug aller Kosten).

Am besten als ETF Sparplan

Richtig interessant wird es, wenn Sie es sich zur regelmäßigen Angewohnheit machen, von der Prämie oder dem zusätzlichen Gehalt am Jahresende etwas zurückzulegen. Durch regelmäßiges ETF Sparen kann so ein stattlicher Betrag für Ihre Altersvorsorge zustande kommen.

Beispiel: Zahlen Sie 20 Jahre lang € 1.500 bei growney ein, so ergibt sich bei 6,0 % jährlicher Rendite eine Summe von € 58.489,09 (eingezahlt haben Sie gerade einmal € 30.000). Wenn Sie so in unser weltweit diversifiziertes ETF Angebot investieren, haben Sie übrigens einen wesentlichen Vorteil: Ihr Geld ist stets flexibel verfügbar, da die ETFs börsentäglich gehandelt werden – und bei Bedarf jederzeit ganz oder teilweise verkauft werden können.

 

 

Wann ist Weihnachtsgeld zu zahlen?

Das Wichtigste: Wenn es nicht schriftlich vereinbart ist, gibt es keinen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld oder eines 13. Monatsgehalts. Diese Vereinbarung muss aber nicht zwingend in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, der Anspruch kann auch im Tarifvertrag für die gesamte Branche oder in einer Betriebsvereinbarung für Ihre Firma geregelt sein.

Ist das alles nicht der Fall, handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die er nach eigenem Ermessen ausgestalten kann. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. In der Regel erfolgt die Zahlung mit dem Gehalt für den Monat November, seltener erfolgt die Zahlung erst im Dezember.

Bei Mitarbeitern, die noch nicht lange für das Unternehmen arbeiten oder teilzeitbeschäftigt sind, stellt sich außerdem die Frage “Wie wird das Weihnachtsgeld anteilig berechnet?”. Auch dies ist in der Regel durch vertragliche Vereinbarungen festgelegt, die etwa die Betriebszugehörigkeit und die Stundenzahl berücksichtigen und dann festlegen, welcher Prozentsatz an Weihnachtsgeld zu zahlen ist. Grundsätzlich ist es auch zulässig, die Gratifikation nur für bestimmte Teile der Belegschaft oder bei einer bestimmten Qualifikation zu zahlen.

Dafür gelten aber strenge Regeln, wie eine Fachanwältin für Arbeitsrecht bei n-tv.de erläutert. Trotz dem Grundsatz der Gleichbehandlung gilt also: “Eine Differenzierung aus sachlichen Gründen ist zulässig”.

Themen im Artikel

Infos über growney

Feld nicht bekannt
growney:

growney ist einer der erfolgreichsten digitalen Vermögensverwalter sowohl B2C als auch als Technologie-Lieferant für Banken und Versicherungen. Die growney GmbH ist komplett unabhängig und inhabergeführt.

Mithilfe neuer Technologien und einem Konzept aus der Wirtschafts...

Disclaimer & Risikohinweis
Feld nicht bekannt

growney News

Weitere Trading News

Gold: Im Höhenrausch

Helaba: Gold jagt von einem Rekord zum nächsten. Trotz steigender Realzinsen und enttäuschter Hoffnungen auf Zinssenkungen der Fed bleibt das Edelmetall in Reichweite seiner jüngsten...