KFZ-Versicherung: Vollkasko oder Teilkasko?
Bis dahin stehen bei Millionen Autofahrern in Deutschland wieder die Versicherungen auf dem Prüfstand.
Nicht nur bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern auch bei der freiwilligen Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung lohnt sich der Vergleich.
Vollkasko und Teilkasko – das sind die Unterschiede
Mit einer Teilkaskoversicherung versichern Sie Ihren Wagen zum Beispiel gegen Beschädigungen durch Sturm, Überschwemmung und Hagel, außerdem gegen Autodiebstahl oder den Diebstahl von fest eingebauten Autoteilen, zum Beispiel eines Navigationsgeräts. Auch Tierbissschäden, zum Beispiel durch Marder, sowie Glasschäden und Wildunfälle werden von dieser Versicherung abgedeckt.
Bei den Entschädigungsleistungen der Versicherer gibt es jedoch Unterschiede: In den Allianz-Versicherungspaketen Smart, Smart Plus und Komfort sind zum Beispiel Schäden mit Tieren aller Art versichert und bei Tierbiss auch Folgeschäden bis zu einer Höhe von 3.000 Euro. Und die Teilkasko für Oldtimer der Allianz deckt auch Vandalismusschäden ab.
Die Vollkaskoversicherung bietet noch mehr: Sie enthält nicht nur alle Leistungen der Teilkasko, sondern reguliert darüber hinaus auch selbstverschuldete Schäden. Außerdem deckt die Vollkasko auch Schäden durch Dritte ab, die den Schaden nicht selbst zahlen können oder nicht versichert sind. Auch wenn Ihr Pkw durch Vandalismus beschädigt oder zerstört wird, zahlt die Versicherung.
Das kostet eine Teil- oder Vollkasko
Was Ihre Versicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ihr Beitragssatz richtet sich, unabhängig von der Art der Kaskoversicherung, nach:
- Art Ihres Fahrzeugs: Motorrad, Pkw, Wohnmobil oder Oldtimer
- Art der Fahrzeugnutzung: geschäftliche oder private Verwendung
- Typklasse Ihres Autos: also nach der allgemeinen Schadensbilanz für Ihr Fahrzeugmodell
- Regionalklasse: also der Schadenhäufigkeit an Ihrem Wohnort
- Höhe der Selbstbeteiligung: je größer dieser Betrag, desto geringer die Versicherungsprämie
- Schadenfreiheitsklasse – allerdings nur bei der Vollkaskoversicherung: Je höher die SF-Klasse, also die Anzahl Ihrer unfallfrei gefahrenen Jahre, desto geringer der Versicherungsbeitrag
Tipp: Wenn Sie eine hohe SF-Klasse haben, kann eine Vollkaskoversicherung sogar günstiger für Sie sein als eine Teilkasko.
Für wen sich welche Kaskoversicherung lohnt
Den großen Rundumschutz fürs Auto wünscht sich natürlich jeder. Aber es ist auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Mit welchem Versicherungsschutz Sie ausreichend abgesichert sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis.
Wann ist die Teilkasko sinnvoll?
Diese Versicherung ist für Gebrauchtfahrzeuge zu empfehlen, die fünf bis zehn Jahre alt sind. Wenn Sie Ihr Risiko, selbst einen Schaden zu verursachen, als eher niedrig einschätzen, sind Sie mit diesem Versicherungsschutz ausreichend abgesichert.
Bei Autos, die älter als zehn Jahre sind, lohnt sich eine Teilkasko in der Regel nicht mehr – es sei denn, es handelt sich um einen wertvollen Youngtimer oder Oldtimer, der nur selten auf der Straße unterwegs ist.
Ein fremdverschuldeter Schaden, Hagel oder eine mutwillige Beschädigung an einem solchen Fahrzeug können mehrere Tausend Euro Reparaturkosten nach sich ziehen, die die Teilkasko von Oldtimerversicherungen übernimmt.
Mit anderen älteren Gebrauchtwagen fahren Sie günstiger, wenn Sie in Kauf nehmen, etwaige Teilkaskoschäden selber zu bezahlen.
Wann ist die Vollkasko sinnvoll?
Der große Rundumschutz ist sinnvoll für Sie, solange Ihr Wagen neu oder erst wenige Jahre alt ist – zahlreiche Experten empfehlen, maximal vier bis fünf Jahre. In der Autoversicherung Komfort der Allianz wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Totalschaden der Neuwert Ihres Autos erstattet, unabhängig vom Kilometerstand – und bis zu 18 Monate lang.
Auch für einen finanzierten Pkw empfiehlt sich eine Vollkasko, da der Wagen häufig als Sicherheit für die kreditgebende Bank gilt und der Fahrzeugwert gesichert bleiben sollte. Bei einem selbstverschuldeten Schaden würde der Versicherer die Reparaturkosten übernehmen oder nach einem Totalschaden für einen gleichwertigen Ersatz sorgen.
Das Gleiche gilt für Leasingfahrzeuge, die Sie selbst versichern müssen. Viele Leasinggeber schreiben den Vollkaskoschutz sogar im Vertrag vor. Außerdem sollten Sie eine Ausfallversicherung (GAP-Deckung) für Leasingraten abschließen. Mit der sind Sie bei einem Totalschaden davor geschützt, dass Sie die Leasingraten weiter bezahlen müssen.
Für Autos, die von Fahranfängern gefahren werden, ist es besonders sinnvoll, einen Versicherungsschutz zu wählen, der auch selbst verursachte Schäden möglichst vollumfänglich abdeckt – also eine Vollkaskoversicherung. Die SF-Klasse-Statistiken sprechen hier eine deutliche Sprache: Fahranfänger verschulden viel mehr Autounfälle als Autofahrer mit längerer Fahrpraxis.
Kostbare klassische Fahrzeuge sollten ebenfalls Vollkaskoschutz erhalten, damit Sie auch bei eigenem Verschulden eines Schadens nicht auf den meist sehr hohen Reparaturkosten sitzen bleiben. Bei der Oldtimerversicherung gilt die Faustregel: Je wertvoller der Wagen, desto höher die Prämie. Im Unterschied zur normalen Kfz-Versicherung erfolgt bei der Oldtimerversicherung keinerlei Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse.
Wird meine Versicherung nach einem Steinschlag teurer?
Nein. Steinschlag ist ein Schaden, der nicht von Ihnen verursacht wurde. Deshalb fällt er unter die Teilkaskoversicherung oder ist in Ihrer Vollkasko integriert. In der Teilkasko gibt es jedoch keine Schadenfreiheitsklassen, die hochgestuft werden könnten. Effektiv zahlen Sie also nur den für Ihre Teilkaskoschäden vereinbarten Selbstbehalt – in den meisten Fällen 150 Euro. Ihr Versicherungsbeitrag bleibt unverändert.
Wie sich die Höhe der Selbstbeteiligung auf den Beitrag auswirkt
Wenn Sie sich entscheiden, in einem Kaskoversicherungsfall einen Teil der Kosten zu übernehmen, erhalten Sie im Gegenzug eine günstigere Prämie von Ihrem Versicherer.
Bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts beheben Sie also kleine Schäden wie beispielsweise einen Kratzer im Lack oder eine kleinere Delle selbst und belasten damit nicht die Versicherung. Wenn es teurer wird, erstattet Ihnen die Versicherung die Reparatur – abzüglich des Selbstbeteiligungsbetrages.
Welchen Selbstbehalt kann ich wählen?
Wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ausfallen soll, entscheiden Sie beim Abschluss des Versicherungsvertrages. Die meisten Versicherten wählen bei einer Teilkaskoversicherung einen Eigenanteil von 150 Euro, bei einer Vollkaskoversicherung 300 Euro. Durch den Selbstbehalt kann sich Ihr Versicherungsbeitrag um bis zu 20 % reduzieren.
Es gibt bei den verschiedenen Versicherern aber auch noch weitere Möglichkeiten zur Auswahl – bis hin zu Selbstbehalten von 1.800 Euro oder 300 Euro plus 5 % Abschlag auf jede Reparaturrechnung. Da bei einer Vollkaskoversicherung die Leistungen der Teilkasko eingeschlossen sind, können Sie für beide Schadenarten unterschiedliche Höhen des Selbstbehalts vereinbaren.
Sie können einen Kaskoschaden auch selbst begleichen
Da sich die Höhe Ihrer Schadenfreiheitsklasse nach Ihren unfallfreien Jahren richtet, heißt das im Umkehrschluss: Jeder Schaden, den Ihre Kfz-Versicherung regulieren muss, zieht eine Rückstufung in der SF-Klasse nach sich. Das hat in den meisten Fällen eine Erhöhung des Versicherungsbeitrages über mehrere Jahre zur Folge.
Deshalb kann es manchmal günstiger sein, dass Sie die Behebung eines kleineren Blechschadens selbst finanzieren. Bis zu einer Schadenshöhe von 1.000 Euro lohnt sich eine Kostenübernahme aus eigener Tasche.
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