Achtung Schufa-Falle!
Bei der Aufnahme eines Ratenkredits lässt sich viel Geld sparen. Je nach Anbieter kann der Nominalzins für das gleiche Darlehen derzeit 6,5 Prozent p.a. (Effektivzins: 6,70 %) oder auch 12 Prozent (Effektivzins: 12,68 %) betragen. Bei einem Kredit über 10.000 Euro und einer Laufzeit von 48 Monaten führt diese Zinsdifferenz zu einem Kostenunterschied von insgesamt 1.256 Euro.
Für Kreditnehmer ist der Vergleich mehrerer Angebote deshalb ein Muss. Dabei sollten sie es aber unbedingt vermeiden, in die Schufa-Falle zu tappen. Denn bevor Banken einem potenziellen Kunden ein Kreditangebot unterbreiten, fragen sie bei der Schufa standardmäßig die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Interessenten ab. Wichtig für die Kreditnehmer: Die Bank sollte die Abfrage unbedingt als reine „Konditionenanfrage“ kennzeichnen. Eine „Kreditanfrage“ kann dagegen schwerwiegende negative Folgen für den Verbraucher haben. Dieser Vermerk wird in der Schufa-Datenbank gespeichert und ist zudem für andere Geldhäuser mehrere Tage einsehbar. Kommt es dann nicht zum Kreditvertrag, entsteht der Eindruck, der Interessent sei nicht kreditwürdig. Auch wenn dieser den Kredit ausgeschlagen hat, weil ihm das Angebot zu teuer war.
Bereits ein Abfragefehler kann dazu führen, dass die Schufa die Bonitätsbewertung des Kreditnehmers von einem Bankbesuch zum nächsten herabstuft, also der sogenannte Scorewert fällt. Die Folge: Der Kunde erhält trotz solider finanzieller Verhältnisse entweder keinen Kredit mehr oder er muss schlechtere Konditionen in Kauf nehmen.
Tipp: Verbraucher sollten beim Einholen von Vergleichskonditionen die jeweilige Bank vorab ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um eine reine Konditionenanfrage handelt und nicht um eine Kreditanfrage. Die im April dieses Jahres in Kraft getretene Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes verbietet es den Banken sogar, bei reinen Konditionenabfragen eine Kreditanfrage an die Schufa zu melden. Bei einer Zuwiderhandlung riskieren die Geldinstitute ein Bußgeld.
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