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Jahres-Erträgnisaufstellung nach dem Muster des deutschen Steuerrechts bei der daio.at

Sie können bei uns eine Jahres-Erträgnisaufstellung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen nach dem Muster des deutschen Steuerrechts (§ 24c EStG) beantragen. Die Direkt-Anlage in Österreich weist Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die steuerrechtlichen Bestimmungen ihres Heimatlandes zu beachten sind!

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