Wer zahlt, wenn „Friederike“ das Dach abgedeckt hat?
- Wohngebäude- und Hausratversicherungen deckt nicht alle Schäden
- Teilkasko übernimmt Kosten bei unmittelbaren Sturmschäden am Auto
- Grundstückbesitzer in der Pflicht
Gothaer: Sturmtief „Friederike“ hat Deutschland derzeit mit Orkanböen, Schnee und Regen fest im Griff. Ziegeln lösen sich von den Dächern, umgekippte Bäume und kaputte Gegenstän-de liegen auf den Straßen, der Nah- und Fernverkehr ist lahmgelegt. Oftmals ist das Chaos aber erst nach dem Sturm in vollem Umfang zu sehen. Wurde das eigene Hab und Gut beschädigt, fragen sich Mieter und Hausbesitzer nicht nur, wie der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann, sondern vor allem, wer die Kosten trägt.
Elementarversicherung deckt Kosten nach dem Sturm
Sturm- und Hagelschäden sind häufig in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Doch damit werden nicht alle Naturereignisse abgedeckt. Die möglichen Folgen eines Sturms, wie Überschwemmungen oder Rückstau, die zu vollgelaufenen Kellern führen, sind nicht in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten.
Für Schäden dieser Art ist eine zusätzliche Elementarver-sicherung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparaturarbeiten und In-standsetzungen am Wohngebäude.
Auch bei der Hausratversicherung ist ein zusätzlicher Schutz gegen Elementarschäden nötig. Wird das Inventar infolge der Überschwemmung beschädigt, übernimmt der Versicherer dann die Kosten und erstattet den Wiederbeschaffungswert.
Richtiges Vorgehen im Schadenfall: Erst dokumentieren, dann aufräumen
Ein durch Sturm entstandener Schaden sollte sofort dokumentiert werden. „Deswegen sollte die Schadenstelle fotografiert werden, bevor mit den Aufräumarbeiten begonnen wird“, rät Harald Neuge-bauer, Leiter der Schadenabteilung bei der Gothaer. „Auch eine kurze Auflistung all der Teile und Gegenstände, die durch den Sturm zerstört wurden, ist wichtig.
So kann die Versicherung den Scha-den besser abschätzen und Ersatzzahlungen leisten. Die meisten Versicherungen haben zu diesem Zweck eine 24-Stunden-Hotline.“
Haftung durch den Grundstückbesitzer
Wird ein Auto durch einen morschen Baum beschädigt oder gar eine Person durch herabfallende Dachziegeln verletzt, steht der Grundstückbesitzer durch die Verkehrssicherungspflicht in der Verant-wortung. Der Grundstückeigentümer sollte regelmäßig die Gebäude und das Grundstück auf mögliche Gefahrenquellen prüfen. Das gilt beispielsweise für Bäume, lose Dachziegel, Blumentöpfe auf Balko-nen und Fensterbänken oder den Gartenzaun.
Schäden am Auto
In der Kfz-Versicherung verursachten Sturm und Hagel 2016 laut GDV einen Schadenaufwand von 575 Millionen Euro. Ob geparkt oder während der Fahrt – wird das Auto unmittelbar durch den Sturm von mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) beschädigt, greift bereits die Teilkasko.
Ist der Schaden jedoch selbstverschuldet, beispielsweise indem der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Versicherung nicht. Einen weitergehenden von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.
Sicherheitstipps für stürmische Zeiten im Überblick:
- Vorsicht vor herumfliegenden Gegenständen
- Elementarversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Naturereignissen
- Schaden vor den Aufräumarbeiten dokumentieren
- Grundstückbesitzer in der Verkehrsversicherungspflicht
- Mögliche Gefahrenquellen (Dachziegel, Bäume, Gartenzaun) kontrollieren
Disclaimer & Risikohinweis
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