Bitcoin Victory kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

BaFin: Die BaFin weist darauf hin, dass sie „Bitcoin Victory“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter der anonym registrierten Domain btc-victory.net bietet „Bitcoin Victory“ auch in deutscher Sprache (de.btc-victory.net) eine Plattform für den automatisierten Marginhandel von Kryptowährungspaaren an.

Das Unternehmen gibt seinen Sitz mit Estland an.

 

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