Anspruch auf eigenes Balkonkraftwerk und virtuelle Eigentümerversammlungen

ARAG: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mieter ab sofort einen Anspruch darauf haben, zur Stromerzeugung eine Steckersolaranlage – auch als Balkonkraftwerk bekannt – am Balkon ihrer Mietwohnung installieren zu dürfen.

Im Rahmen einer Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen nun zu den sogenannten privilegierten Vorhaben, deren Einbau auch Eigentümergemeinschaften nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern dürfen.

Zudem billigte der Bundesrat virtuelle Eigentümerversammlungen.

Es genügen drei Viertel der Stimmen aller Wohnungseigentümer, damit eine Versammlung als Videokonferenz stattfinden kann.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dabei sichergestellt sein muss, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sein müssen wie in einer Präsenz-Versammlung.

 

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