Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) gilt neben der gesetzlichen Rente als „zweite Säule“ der Alterssicherung. Die betriebliche Altersvorsorge wird entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert. Auf die Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Es werden fünf Arten der bAV unterschieden, die so genannten Durchführungswege. Dies sind die Direktversicherung, die Direktzusage, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Sie unterscheiden sich jeweils durch ihre Rechtsgrundlage, ihre Finanzierung und ihre Sicherheit.
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