Freiverkehrsausschuss

Der Freiverkehr ist neben dem Amtlichen und dem Geregelten Markt ein drittes Segment der Deutschen Börse. Die Aufnahmekriterien in den Handel sind für den Freiverkehr deutlich geringer als für die beiden anderen Börsensegmente. Dennoch gelten bestimmte Zulassungsregeln. Ob der Antrag einer Aktiengesellschaft auf Zulassung ihrer Wertpapiere zum Handel im Freiverkehr genehmigt oder abgelehnt wird, entscheidet der Freiverkehrsausschuss als Gremium der Deutschen Börse.

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