ING-DiBa: Überweisungen ins Ausland – Wer die Kosten trägt

Bei Überweisungen ins Ausland müssen Verbraucher zwischen zwei Typen unterscheiden. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat sich durch die sogenannte SEPA-Überweisung vieles vereinfacht. Das Kürzel steht für „Single Euro Payments Area“, was so viel wie „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“ bedeutet. So gelten z. B. bei Überweisungen in andere EU-Länder inzwischen dieselben Gebühren wie bei Inlandstransfers, sofern der Zahlungsauftrag 50.000 Euro nicht überschreitet und die Währung auf Euro lautet. Außerdem müssen die Verbraucher die Internationale Bankkontonummer des Empfängers (International Bank Account Number, IBAN) und die Kennung seiner Bank (BIC-Code, auch SWIFT-Code genannt) angeben.
 
Etwas komplizierter wird es dagegen, wenn der Kontoinhaber einen Betrag in einer fremden Währung überweisen oder das Geld in außereuropäische Länder transferieren will. In solchen Fällen kommt die klassische Auslandsüberweisung zum Einsatz. Sie ist in aller Regel mit deutlich höheren Gebühren als eine inländische Transaktion verbunden. Auftraggeber und Empfänger können miteinander vereinbaren, wer die Kosten tragen soll. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, schon von vornherein festzulegen, welche Gebührenvariante zum Einsatz kommen soll. Zur Wahl stehen drei Alternativen:

  • OUR: Hier trägt der Überweisende die gesamten Kosten. Dazu zählen auch die Gebühren, die das Geldinstitut des Empfängers beim Eingang des Überweisungsbetrags berechnet.
  • SHARE: Wenn diese Vereinbarung gewählt wird, übernimmt der Auftraggeber die Gebühren seiner Hausbank und der Empfänger die Kosten, die bei seinem Geldinstitut und zwischengeschalteten Zahlungsdienstleistern anfallen.
  • BEN: Bei einer solchen Überweisung muss der begünstigte Zahlungsempfänger, der Beneficiary, sämtliche Gebühren übernehmen – auch die des Absenders.

Wichtig: Wenn eine Überweisung ins Ausland den Wert von 12.500 Euro übersteigt, muss der Bankkunde sie an die Bundesbank melden. Dies gilt unabhängig davon, ob er die Überweisung in Euro oder Fremdwährung aufgibt und ob der Empfänger innerhalb oder außerhalb der EU residiert. Bei der Auswertung der Meldungen ist die Bundesbank zu strikter Geheimhaltung verpflichtet. Sie verwendet die Daten lediglich zur Erstellung der Zahlungsbilanz.
 
Tipp: Die entsprechenden Meldeformulare können die Verbraucher auf der Website der Bundesbank herunterladen und anschließend ausdrucken.
 

Themen im Artikel

Infos über ING

    ING:

    Die Privatkundenbank ING ist mit mehr als 8 Mio. Kunden die drittgrößte Privatbank Deutschlands. Die Bank kombiniert das klassische Brokerage mit den Leistungen einer normalen Hausbank, also mit attraktiven Tagesgeld und Festgeld Angeboten. Das Gesamtangebot ist am Besten vergleichbar mit den ...

    Disclaimer & Risikohinweis

    ING News

    Weitere Trading News