Altersvorsorge: Viele Arbeitnehmer verschenken bares Geld

Die Bayerische Versicherung: Es gibt mehrere Möglichkeiten im Rentenalter eine Einkommenslücke, die die gesetzliche Rente hinterlässt, zu vermeiden. Unter anderem haben Arbeitnehmer ein Recht auf eine staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge. Allerdings nimmt diese Möglichkeit noch lange nicht jeder in Anspruch.


Aktuelle Zahlen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigen, dass noch lange nicht alle Arbeitnehmer die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für sich nutzen, um ihr finanzielles Auskommen im Rentenalter zu sichern. Dabei gibt es auch geschlechter- und altersspezifische Unterschiede.

Seit 2002 haben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer das Recht, Teile ihres Lohnes oder Gehaltes, aber auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ganz oder teilweise in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzuzahlen, um eine spätere Zusatzrente zu erhalten.

 

Staatlich gefördert wird dies beispielsweise durch eine deutliche Minderung der Sozialabgaben und Lohnsteuer, die der Arbeitnehmer anderenfalls zahlen müsste. Zudem beteiligen sich viele Arbeitgeber mit betrieblichen oder tariflichen Zuschüssen an der bAV.

Ende 2015 hatten hochgerechnet knapp 15,65 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zwischen 25 und unter 65 Jahren, das entspricht einem Anteil von 57 Prozent, eine Anwartschaft (Rentenanspruch) in einer bAV erworben. Dies zeigt der kürzlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte "Endbericht Verbreitung der Altersversorgung 2015 (AV 2015)".

 

Die Untersuchung basiert auf einer schriftlichen Befragung von 10.992 Personen, die das Meinungsforschungs-Institut TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des BMAS durchgeführt hat.

 

Verbreitungsgrad zwischen Männern und Frauen unterschiedlich
Im Detail haben dem Bericht zufolge von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 58,2 Prozent der Männer und 55,6 Prozent der Frauen eine bAV-Anwartschaft. Zum Teil noch größere Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der unterschiedlichen Altersgruppen. So liegt die bAV-Verbreitungsquote bei den Befragten unter 35 Jahren bei knapp unter der Hälfte. In den Altersgruppen 45 bis unter 55 Jahre sowie 55 bis unter 65 Jahre sind es mehr als 60 Prozent.

Die Daten des BMAS belegen zudem, dass insbesondere bei den kleineren Betrieben in der Privatwirtschaft die Verbreitung der bAV niedrig ist. So hat nur in 77 Prozent der Betriebe mit bis zu 19 Arbeitnehmern, in 61 Prozent der Arbeitgeber mit bis zu neun Arbeitnehmer und sogar nur in 34 Prozent der Firmen mit bis zu vier Arbeitnehmern mindestens ein Mitarbeiter einen laufenden bAV-Vertrag.

Dabei hat jedoch jeder gesetzlich rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, also unabhängig von Geschlecht oder Alter, das Recht, durch eine Gehaltsumwandlung, also die Einzahlung von Teilen seines Bruttogehaltes oder Sonderzahlungen, in einen bAV-Vertrag eine Zusatzrente aufzubauen. Konkret gibt es mit der Direktversicherung, der Pensionskasse, dem Pensionsfonds, der Direkt- oder Pensionszusage oder der Unterstützungskasse fünf verschiedene bAV-Formen.

 

Wie können Arbeitnehmer …
Welche und wie viele bAV-Lösungen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer anbietet, steht dem Arbeitgeber frei. Bietet der Arbeitgeber von sich aus jedoch keine bAV an, können Arbeitnehmer eine über eine Direktversicherung fordern.

Die Vorteile einer Entgeltumwandlung in der bAV für den Arbeitnehmer: Laut Gesetz muss ein Arbeitnehmer für Beiträge bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung, die er in eine bAV-Lösung einbringt, keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West beträgt aktuell 76.200 Euro in 2017.

Arbeitnehmer können also bis zu vier Prozent davon, das sind 3.048 Euro in 2017, steuer- und sozialabgabenfrei sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei in einen bAV-Vertrag in Form einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds oder einer Direktversicherung einzahlen.

 

… und Arbeitgeber von der bAV profitieren?
Aber auch Arbeitgeber profitieren von einer bAV. Sie können unter Umständen die Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Bei einer Bruttoentgeltumwandlung spart sich der Arbeitgeber zudem in der Regel die Lohnnebenkosten durch die Sozialabgabenfreiheit. Des Weiteren unterstützt eine bAV eine langfristige Mitarbeiterbindung.

Wer sich als Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr über die Fördermöglichkeiten und individuellen Vorteile, die eine bAV bietet, informieren möchte, kann sich an einen Versicherungsfachmann wenden.

 

 

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