Auf die Schnelle Steuern sparen – noch in diesem Jahr

ARAG: Weihnachten steht vor der Tür, der Jahreswechsel ist in Sicht. Wer jetzt nicht nur besinnlich den Adventskranz beäugt, sondern schnell noch handelt, kann einiges an Geld sparen. Ein paar Tipps haben ARAG Experten.

Aus Weihnachtsgeld mach Zusatzrente
Haben Sie eine Weihnachtsgratifikation bekommen? Dann freut sich auch der Fiskus, der kräftig mitkassiert! Denn das Weihnachtsgeld wird zum Bruttolohn hinzugerechnet, wodurch der Steuersatz steigt und oft nur noch ein Bruchteil der Gratifikation übrigbleibt.

Wenn Sie das Geld allerdings nicht dringend benötigen, raten die ARAG Experten, es in die eigene Altersvorsorge zu investieren. Bei so einer Gehaltsumwandlung zugunsten einer Altersvorsorge bleiben die Beiträge von 2019 bis zu einer Höhe von 6.432 Euro steuerfrei.

Schnell noch „Ja“ sagen
Planen Sie Ihre Hochzeit für das Jahr 2020? Dann sollten Sie überlegen, ob Sie sich das standesamtliche Ja-Wort nicht noch in diesem Jahr geben. Was wenig romantisch klingt, kann sich aber lohnen.

Schon ein Tag in 2019 als verheiratetes Paar reicht nämlich für eine Zusammenveranlagung für Ehegatten aus. Vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, warten große Steuervorteile.

 

 

Riester-Sparer aufgepasst
Wer „riestert“, sollte sein Riester-Konto jetzt einmal kritisch unter die Lupe nehmen und kontrollieren, ob die Zulagen von 2017 schon gutgeschrieben wurden? Falls nicht, sollten Sie Ihr Versicherungsunternehmen schnell beauftragen, die Riester-Zulagen bis zum 31. Dezember 2019 für Sie zu beantragen. Danach verjährt der Anspruch auf die Zulage.

Steuererklärung für 2015
Viele Steuerzahler können die Steuererklärung freiwillig machen. Das lohnt sich laut ARAG Experten vor allem für diejenigen, die im Jahr hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten.

Wenn ein Steuerzahler seine Erklärung freiwillig abgegeben hat, hat er in der Regel nichts zu verlieren. Denn kommt heraus, dass er eigentlich Steuern nachzahlen müsste, kann er innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid einlegen und seine Steuererklärung zurückziehen.

Für eine freiwillige Steuererklärung haben Sie vier Jahre Zeit. Prüfen Sie deshalb, ob sich eine Steuererklärung für 2015 – und ggf. auch die Jahre danach -lohnt. Die können Sie noch bis zum 31. Dezember 2019 abgeben.

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